Die Auslandskrankenversicherung
Sinn und Zweck der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Versicherungsvariante, die nur bei einem Auslandsaufenthalt gültig ist. Daher werden die Kosten für Erkrankungen im Inland nicht übernommen. Sie wird häufig eingesetzt, wenn Personen verreisen. Genau auf diesen Fall sind die Produkte zugeschnitten.
Die Versicherungen sind für gesetzlich Versicherte notwendig. Die gesetzlichen Kassen übernehmen bei Auslandsaufenthalten im Normalfall nicht die vollständigen Behandlungskosten. Vielmehr sind sie nur verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die auch im Inland gezahlt werden. Grundlage für die Berechnung ist die Standardversorgung für die Erkrankung oder für die Verletzung. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog vermerkt werden, können daher nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen werden. Diese müssen dann vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Auch wenn die Kasse bezahlt, ist in der Regel eine Differenz vorhanden. Die Behandlungen im Ausland sind in vielen Fällen kostenintensiver, als die gleiche Behandlung in Deutschland kostet. Daher entsteht eine Differenz, die vom Versicherten selbst zu übernehmen ist.
Die Auslandskrankenversicherung ist genau für diese Fälle gedacht. Sie übernimmt die Differenz der Behandlungskosten, die im Ausland entstehen. Grundlage für die Kostenübernahme ist, dass der Versicherte die Rechnung bezahlt und dann beim Versicherer einreicht. Dieser erstattet die angefallenen Kosten.
Nicht bezahlt werden bei dieser Versicherung allerdings Erkrankungen, die bereits im Vorfeld vorhanden waren sowie die Behandlung von chronischen Erkrankungen, die vor Antritt der Reise vorlagen. Zugleich wird ausgeschlossen, dass Kosten erstattet werden, die durch Risikofaktoren bedingt sind.
Welche Kosten werden erstattet?
Die Leistungen unterscheiden sich deutlich von der normalen Krankenversicherung. Nicht erstattungsfähig sind Kosten, die durch präventive Maßnahmen anfallen. Zugleich werden keine Kosten erstattet, die für Leistungen berechnet werden, die in Deutschland illegal sind. Daher besteht die Leistung der Auslandskrankenversicherung aus der Diagnose und der Therapie bei akuten Krankheiten sowie aus der Diagnose und Therapie bei Unfällen. Zudem sind stationäre Aufenthalte abgedeckt, wenn diese durch akute Krankheiten oder durch Unfälle und Ähnliches notwendig werden. In vielen Fällen beinhaltet eine solche Versicherung zugleich den Rücktransport nach Deutschland, wenn dies aus eigener Kraft mit den normalen Mitteln nicht möglich ist.
Versicherungsdauer
Die Auslandskrankenversicherung ist durch diesen Zweck häufig zeitlich begrenzt. Meistens ist die Versicherungsdauer auf bis zu sechs Wochen beschränkt. Die Dauer kann an individuelle Vorgaben angepasst werden. Befindet sich eine Person oft im Ausland, da Geschäftsreisen zum Beruf gehören, dann kann sie auch ganzjährig abgeschlossen werden. Bei den kurzen Laufzeiten ist keine Wartezeit vorhanden, so dass die Versicherung am Tag des Abschlusses gültig ist und die Kosten ab diesem Zeitpunkt erstattet werden.
Gesundheitsprüfung und Beiträge
Eine Gesundheitsprüfung – wie sie bei der Krankenvollversicherung durchgeführt wird – ist nicht gegeben. Allerdings werden meistens dennoch verschiedene Angaben zum Gesundheitszustand verlangt. Diese beziehen sich auf die wichtigsten Risikofaktoren sowie derzeit akut vorliegende Erkrankungen und chronische Beeinträchtigungen.
Die Preise für die Versicherungen werden nach den normalen Grundlagen berechnet. Die Krankenversicherung hat im Gegensatz zur Vollversicherung allerdings nur ein eingeschränktes Risiko, was bei der Berechnung berücksichtigt wird. Zugleich wird nur für die vereinbarte Dauer ein einmaliger Beitrag verlangt. Dieser wird meistens vor Reiseantritt bezahlt. Daher handelt es sich um eine günstige Versicherungsvariante, die immer sinnvoll ist, da die Kosten für eine Behandlung im Ausland mehrere Tausend Euro kosten kann. Gerade bei Unfällen, die dann in eine Operation münden, können die Kosten über 10.000 Euro betragen.
Nicht notwendig ist die Versicherung bei privat Krankenversicherten. Die normalen privaten Vollversicherungen schließen die Behandlung im Ausland in der Regel ein.



