Der Basistarif der privaten Krankenversicherung
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif wird von allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Es handelt sich hierbei um eine Variante, die an die gesetzliche Krankenkasse angelehnt ist. Daher entsprechen die Leistungen ungefähr jenen Leistungen, wie sie auch in der gesetzlichen Versicherung zu finden sind. Im wesentlichen handelt es sich um einen Sozialtarif, der nahezu allen Personen zur Verfügung steht, die laut Gesetz die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn der Versicherer zu einem früheren Zeitpunkt einen vorherigen Vertrag angefochten hat. Die Anfechtungsgründe müssen hierbei in einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung durch den Versicherten begründet sein. Auch wenn der Vertrag aufgehoben wurde, weil der Versicherte falsche Angaben machte, muss der private Versicherer den Versicherten nicht aufnehmen.
Der Basistarif ist durch den Gesetzgeber geregelt. Daher ergeben sich einige Unterschiede zu den übrigen Tarifen der PKV. Ein wesentliches Merkmal ist, dass der Versicherte keine Gesundheitsprüfung absolvieren muss. Der gesundheitliche Zustand spielt daher keine Rolle. Zudem ist die PKV verpflichtet, einen Antragsteller in jedem Fall anzunehmen, wenn keine der genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Die Beitragsberechnung folgt den herkömmlichen Berechnungen
Für die Beiträge selbst gelten allerdings die normalen Voraussetzungen, wie sie auch bei anderen Tarifen der PKV angewendet werden. Daher ist der Beitrag zunächst vom Alter sowie vom Geschlecht abhängig. Ältere Versicherte müssen einen höheren Beitrag zahlen als Jüngere. Zudem müssen Frauen höhere Zahlungen akzeptieren. Diese Schwankungen sind durch die versicherungsmathematischen Berechnungen bedingt. Frauen leben laut Statistik länger. Zudem ist das Risiko von bestimmten Erkrankungen höher, als beim Mann. Daraus ergeben sich die höheren Beiträge. Ähnliches gilt auch für die Beitragsberechnung bezüglich des Alters. Ältere Versicherte verursachen in der Regel höhere Gesundheitskosten als junge Versicherte. Dies ist vor allem durch typische Alterserkrankungen bedingt. Allerdings ist der Beitrag laut Gesetz begrenzt. Er darf nicht mehr betragen, als der Höchstbetrag, der für die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.
Welche Leistungen beinhaltet der Tarif?
Private Krankenversicherer verfügen normalerweise über eine Vertragsfreiheit. Daher können die Leistungen frei festgelegt werden. Diese Möglichkeit ist bei den Basistarifen nicht gegeben. Die PKV muss in diesen Tarifen den Umfang der gesetzlichen Kassen anbieten. Abweichungen von diesen Leistungen darf es per gesetzlicher Regelung nicht geben. Änderungen in der gesetzlichen Versicherung führen daher automatisch auch zu Änderungen im Basistarif.
Da die Regeln der gesetzlichen Kassen angewendet werden, kann der Versicherte seinen Arzt zwar frei wählen. Er muss dabei aber darauf achten, dass dieser eine Kassenzulassung hat. Zugleich gelten auch die üblichen Zuzahlungsregelungen wie beispielsweise die Praxisgebühr oder Medikamentenzuzahlungen. Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zudem entsprechen auch die Zuzahlungen zu zahnärztlichen Leistungen sowie die Leistungen für präventive Maßnahmen den Richtlinien der gesetzlichen Kassen.
Insgesamt ergeben sich grundsätzlich keine Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherungsvariante. Daher sollte der Abschluss eines Basistarifs genau überlegt werden.



