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Ersatzkassen in der gesetzlichen Krankenversicherungen

Wie entstanden Ersatzkassen und was sind sie?
Die Ersatzkasse ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie entstand im Zuge des Krankenversicherungssystems, das durch Otto von Bismark eingeführt wurde. Zu Beginn des Systems wurden die Primärkassen angeboten, die sich nach dem Berufsstand richteten und nur Personen mit bestimmten Berufen aufnahmen, wie beispielsweise die Innungskrankenkassen. Zu dieser Zeit waren bereits freiwillige Versicherungen organisiert. In diesen Kassen konnte als Ersatz zu den berufsständischen Versicherungen eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hieraus resultiert die Bezeichnung Ersatzkasse.

Mittlerweile können die Ersatzkassen nicht mehr von den normalen Krankenkassen unterschieden werden. Sie entsprechen sowohl nach außen hin wie auch in ihrer Struktur den normalen gesetzlichen Kassen, wie sie im Sozialgesetzbuch V (SGB V) definiert sind. Daher ist die Namensgebung nur noch formal zu sehen.

Welche Leistungen bieten die Kassen?
Wie auch die herkömmlichen Kassen sind sie ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre Leistungen entsprechen daher den herkömmlichen Leistungen, wie sie im SGB V als Mindestleistung festgeschrieben sind. Neben den ambulanten Leistungen der Untersuchung und der Übernahme von Behandlungskosten übernehmen sie auch die Kosten für die stationären und teilstationären Leistungen. Darüber hinaus bezuschussen sie zahnärztliche Leistungen und müssen auch psychotherapeutische Maßnahme finanzieren. Zudem müssen sie gesetzlich festgelegte präventive Maßnahmen finanzieren.

Neben diesen festgelegten Leistungen bieten die Kassen zudem noch weitere Möglichkeiten an. Diese sind meistens im präventiven Bereich angesiedelt. Im Mittelpunkt stehen – wie bei allen gesetzlichen Kassen – vor allem Volkskrankheiten wir Rückenleiden und anderes. Diese Leistungen werden häufig vollständig von den Ersatzkassen übernommen oder mit lediglich geringen Gebühren versehen.

Beitragszahlungen
Die Beiträge für die Kassen entsprechen den normalen Beitragszahlungen. Daher werden die Gelder prozentual auf der Basis des Bruttogehalts berechnet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Kosten hälftig, wobei der Arbeitgeber sich nicht an Zusatzbeiträgen beteiligen muss, wie sie vom Gesetzgeber zum Ausgleich eines Defizits der Krankenkasse vorgesehen sind.

Wer darf sich versichern?
Die Kassen stehen jedem Versicherten offen, der aufgrund der gesetzlichen Regelungen pflichtversichert sein muss. Hierunter fallen Arbeitnehmer mit einem jährlichen Gehalt, das unter 49.500 Euro liegt. Zudem können sich Selbstständige, Freiberufler und Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze in den Kassen versichern. Die Versicherungen bieten zudem auch Familienversicherungen an. Daher entsprechen die Leistungen vollständig den Möglichkeiten, die auch die Primärkassen bieten.