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Freiwillige Versicherung in den gesetzlichen Kassen

Was ist die freiwillige Versicherung?
Grundsätzlich haben Selbstständige, Freiberufler und abhängig Beschäftigte mit einem Jahresentgelt über 49.500 Euro die Möglichkeit sich privat zu versichern. Dies resultiert aus dem Umstand, dass sie nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden müssen. Allerdings bieten die gesetzlichen Kassen für diesen Personenkreis die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.

Welche Leistungen bietet diese Variante?
Die freiwillige Krankenversicherung entspricht bezüglich der Leistungen der normalen gesetzlichen Versicherung. Daher übernehmen die Kassen alle Leistungen, wie sie Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorgesehen sind. Hierzu gehören präventive Maßnahmen, ambulante sowie stationäre und teilstationäre Untersuchungen und Behandlungen sowie zahnärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen. Wie auch bei der gesetzlichen Variante muss der Versicherte die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausbehandlungen sowie die Praxisgebühr und andere Kosten tragen. Daher ergeben sich zunächst keine Vor- oder Nachteile gegenüber den gesetzlich versicherten Personen.

Wie werden die Beiträge berechnet?
Ein Unterschied ist allerdings bezüglich der Beiträge gegeben. Während gesetzlich Versicherte die Beiträge ausschließlich auf der Basis des Bruttogehalts zahlen, werden bei den freiwillig versicherten Personen auch Einnahmen aus Kapitalvermögen – wie Zinsen oder Renditen – herangezogen. Zudem werden auch die Einnahme aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten einbezogen. Der Grundbeitrag wird dabei auf der Basis der Gewinne ermittelt, die der Versicherte durchschnittlich monatlich erzielt. Daher muss er jährlich den Steuerbescheid vorlegen, der als Grundlage für die monatlichen Beiträge anzusehen ist. Die Beiträge selbst werden prozentual auf die Einnahmen erhoben. Schwanken die Einnahmen in einem Jahr, dann kann der Versicherte eine Erstattung erhalten oder muss eine Nachzahlung entrichten. Grundsätzlich gibt es allerdings einen Mindestbeitrag, der vom Versicherten auf jeden Fall zu tragen ist.

Vorteile gegenüber den privaten Krankenversicherungen
Obwohl die freiwillige Versicherung zunächst gegenüber den privaten Krankenversicherungen Nachteile zu haben scheint, hat sie in vielen Situationen durchaus große Vorteile. Gerade wenn eine Familie vorhanden ist, sind die Kosten niedriger als bei der privaten Variante. Wie auch jeder gesetzlich Versicherte kann der freiwillig Versicherte die Familienversicherung beanspruchen, wodurch die Kosten sinken, da bei der privaten Versicherung für jeden Versicherten ein eigener Vertrag notwendig ist. Zudem steigen die Beiträge bei der privaten Versicherung im Alter stark an, während die Beiträge der freiwilligen Versicherung vergleichsweise stabil bleiben.