Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Jeder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter 49.500 Euro muss verpflichtend in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sein. Die Aufgabe der GKV ist dabei, die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen sowie zu erhalten oder zu verbessern. Daher hat sie nicht nur die Aufgabe die Kosten für Erkrankungen weitgehend zu tragen, sondern auch präventive sowie rehabilitative Maßnahmen anzubieten.

Welche Leistungen erbringt die GKV?
Der Leistungsanspruch ist für alle Versicherten identisch. Eine vertragliche Festlegung von Leistungen ist nicht gegeben. Die angebotenen Leistungen richten sich dabei nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Dabei muss der Versicherer beachten, dass die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden müssen. Das notwendige Maß darf nicht überschritten werden. Allerdings muss die Leistung auch ausreichend sein, um eine Erkrankung zu lindern. Genau dieser Umstand ermöglicht einer Krankenkasse, Leistungen zu erbringen, die über das normale Maß hinaus gehen. Voraussetzung ist nur, dass sie durch das SGB V abgedeckt wird.
Beiträge zur Krankenversicherung
Die Beiträge werden im Gegensatz zu den privaten Kassen nicht individuell berechnet. Vielmehr muss jeder Versicherte einen festen Satz zahlen, der sich aus dem Einkommen ergibt. Das persönliche Krankheitsrisiko spielt daher keine Rolle, so dass auch Personen mit einem sehr hohen Risiko aufgenommen werden müssen. Auch chronisch Kranke wie Diabetiker oder Dialysepatienten haben das Recht, gesetzlich versichert zu werden. Die GKV hat keine Möglichkeit solche Personen abzulehnen und ist gezwungen, sie zu versichern.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Beiträge bei allen gesetzlichen Kassen gleich hoch. Sie werden vom Bruttolohn ausgehend berechnet. Der gesetzlich festgelegte Beitrag liegt bei 15,5 Prozent des Bruttolohns. Dieser Satz wird hälftig zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Daher muss der Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge übernehmen. Allerdings wird der Beitrag des Arbeitgebers nochmals um 0,9 Prozent verringert, so dass der Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zu leisten hat.
Zusatzbeiträge
Die Beiträge schwanken nicht, so dass die Kassen über gleichbleibende Einnahme verfügen. Allerdings steigen die Gesundheitskosten immer weiter an. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diese zusätzlichen Einnahmen werden nicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Vielmehr müssen diese Zusätze alleinig durch den Arbeitnehmer getragen werden. Der Zusatzbeitrag ist nicht mehr vom Einkommen abhängig, sondern wird in einer Summe angegeben, die von der Krankenkasse festgelegt wird. Eine Begrenzung der Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, so dass er nach oben hin offen ist.
Was leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen?
Die gesetzlichen Kassen übernehmen im Rahmen ihres Auftrags die Kosten für die Behandlung von Krankheiten. Darüber hinaus haben sie präventive Aufgaben und müssen auch hierfür Kosten übernehmen. Zugleich müssen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten angeboten werden. Kosten zur medizinischen Rehabilitation runden das Kostenspektrum ab.
Bei der Behandlung von Krankheiten werden nicht nur die ambulanten Leistungen übernommen. Vielmehr müssen auch die Kosten für die stationäre oder teilstationäre Behandlung getragen werden. Zugleich beinhaltet das Leistungsspektrum der GKV auch die zahnärztliche Behandlung sowie die Kosten für Schwangerschaft, Geburt, Psychotherapien und andere Gesundheitsleistungen, die zur Gesunderhaltung oder Genesung notwendig sind.
Neben diesen Möglichkeiten ist die GKV verpflichtet, die Kosten für den Krankentransport zu übernehmen. Unerheblich ist dabei, welche Transportmittel verwendet werden. Daher können sowohl Krankenfahrzeuge wie auch Fluggeräte eingesetzt werden. Der Einsatz richtet sich nach der Notwendigkeit.



