Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung
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Wozu dient die Gesundheitsprüfung? |
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Welche Angaben werden verlangt?
Grundlage für die gesundheitliche Prüfung sind die Erkrankungen und Behandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre. Hierzu gehören neben den ambulanten Behandlungen auch die stationären sowie die zahnärztlichen Maßnahmen. Aufgrund dieser Angaben wird dann vom Versicherer entschieden, ob ein Risikozuschlag erhoben wird. Durch welche Erkrankungen dieser Zuschlag fällig wird, ist zwischen den Versicherern höchst unterschiedlich geregelt. Daher kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, bei welchen Problematiken der Zuschlag tatsächlich erhoben wird. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass chronische Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes zu einem solchen Risikozuschlag führen.
Die Höhe des Zuschlags variiert ebenfalls zwischen den Versicherern.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Angaben dürfen bei der Prüfung nicht gemacht werden. Diese führen zunächst zu einer Fehleinschätzung des Gesundheitszustands durch den Versicherer. Daher kann der Versicherer bei Falschaussagen oder Verschweigen von Vorerkrankungen die Zahlungen zum Ausgleich der Krankheitskosten verwehren. Sind die Falschangaben im Antrag gravierend, dann kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.
Allgemeingültige Fragen gibt es bei der Überprüfung nicht. Jeder Versicherer hat daher einen eigenen Fragenkatalog. Daher können bei einer Gesellschaft Fragen vorhanden sein, die bei anderen Versicherern nicht aufgeführt werden. Grundsätzlich müssen nur die aufgeführten Fragen beantwortet werden. Daher muss der Antragsteller genau auf die Formulierungen achten sowie auf den abgefragten Zeitraum.
Ambulante und stationäre Behandlungen
Im ambulanten Bereich sollten alle Erkrankungen angegeben werden, die in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor der Antragstellung vorlagen. Relevant sind hierbei vor allem chronische Beschwerden. Auch Krankheiten, die erst kurze Zeit zurückliegen, sollten genannt werden.
Stationäre Erkrankungen sollten angegeben werden, wenn sie in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt werden mussten. Ausnahmen bilden Krankheiten, die zwar länger zurückliegen, dennoch Beschwerden verursachen, die auch bei der Antragstellung noch vorhanden sind. Zudem sollten Kuren sowie psychologische oder psychiatrische Behandlungen aufgeführt werden.
Der Zahnstatus
Auch der Zahnstatus ist relevant. Hierbei wird nach Zähnen gefragt, die nicht mehr vorhanden sind und nicht ersetzt wurden. Auch Zahnersatz muss hierbei angegeben werden. Zusätzlich verlangen die Versicherer häufig die Angabe, ob eine zahnärztliche Behandlung beabsichtigt ist oder derzeit eine solche Behandlung durchgeführt wird. Je nach Bedingungen kann dann ein Risikozuschlag erhoben werden, der in der Regel allerdings gering ist.
Entbindung der Schweigepflicht
In einigen Fällen sind die Angaben des Antragstellers ungenügend. In diesem Fall kann eine Schweigepflichtsentbindung ausgestellt werden. Der Versicherer kann sich dann alle notwendigen Angaben direkt vom behandelnden Mediziner beschaffen.
Grundsätzlich führen gesundheitliche Vorerkrankungen nur zu Risikozuschlägen, wenn sie in der Gegenwart noch gesundheitliche Risiken beinhalten. Sind solche Vorerkrankungen nicht vorhanden, dann entfallen auch die Zuschläge.




