Die Innungskrankenkassen
Was sind Innungskrankenkassen und wer kann Mitglied werden?
Die Innungskrankenkassen (IKK) sind ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor der Öffnung des Marktes waren in diesen Versicherungen hauptsächlich Handwerker versichert. Mittlerweile sind sie allerdings für alle Berufsgruppen geöffnet, so dass die Einteilung nicht mehr vorhanden ist. Bedingt durch ihre Zugehörigkeit zur GKV gelten die gesetzlichen Vorschriften der Pflichtversicherung. Daher kann sich jede Person in einer Innungskrankenkasse versichern, deren jährliches Einkommen die Grenze von 49.500 Euro nicht übersteigt und die nicht selbstständig oder freiberuflich tätig ist.
Zudem können sich in diesen Kassen Selbstständige, Freiberufler und Personen über der Einkommensgrenze versichern.
Struktur und Aufbau der IKK
Bestanden vor der Öffnung der Krankenkassen vielzählige unterschiedliche Kassen, reduzierte sich deren Anzahl nach der Öffnung auf sieben Kassen bundesweit. Wie alle Formen der gesetzlichen Kassen, handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Daher ist auch der Vorstand in gleicher Weise zusammengesetzt, wie bei den weiteren Versicherern. Der Verwaltungsrat besteht demnach aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Hinzu kommt der Vorstand, der vom Verwaltungsrat gewählt wird. Der Vorstand ist hauptamtlich tätig und führt die Geschäfte.
Auf der Bundesebene ist der Verband in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Die gesetzlichen Aufgaben übernimmt der GKV-Spitzenverband.
Die klassische Form der Innungskrankenkasse beinhaltet Filialen, die von den Versicherten aufgesucht werden können. Aufgrund des technischen Fortschritts gibt es aber auch eine Direkt-IKK, die auch über die elektronischen Medien erreichbar ist.
Leistungen der Kassen
Die Leistungen dieser Krankenkassen entsprechen den Leistungen, wie sie der Gesetzgeber bei allen gesetzlichen Kassen vorsieht. Daher ist der allgemeingültige Leistungskatalog auch für diese Krankenkassenform gültig. Wie in allen Kassen der GKV ist die Familienversicherung möglich, bei der Angehörige wie Ehepartner oder Kinder zu einem Preis mitversichert werden können.
Die Leistungen umfassen präventive sowie stationäre und ambulante Behandlungen und Untersuchungen. Hinzu kommen zahnärztliche sowie psychotherapeutische Maßnahmen und der Krankentransport. Die IKKs bieten zudem eigene Programme im Bereich der Prävention an, so dass sie auch in diesem Punkt den normalen gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.
Beiträge der IKK
Auch die Beiträge entsprechen den normalen Vorgaben, wie sie für alle Kassen der GKV gültig sind. Der Beitrag wird auf den Arbeitnehmer sowie auch den Arbeitgeber verteilt. Der Arbeitgeber muss sich allerdings nicht am Zusatzbeitrag der Kassen beteiligen. Dieser wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen.



