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Die Künstlersozialversicherung

Was ist die Künstlersozialversicherung und wer kann Mitglied werden?
Die Künstlersozialversicherung gehört in die gesetzliche Sozialversicherung. Sie wurde eigens für freie Künstler und Publizisten eingerichtet. Daher können Maler, Musiker, Schriftsteller, Journalisten und ähnliche Personen diese Leistung beanspruchen. Zugleich müssen die versicherten Personen ihr Haupteinkommen aus der Tätigkeit beziehen. Sie müssen zudem eine Mindesteinnahme aus der Arbeit generieren und dürfen nicht mehr als einen Mitarbeiter beschäftigen.

Nicht versichert werden Künstler, die ihre Tätigkeit im Nebenberuf ausüben. Zugleich sind Kunsthandwerker nicht berechtigt, sich durch die Künstlersozialversicherung zu versichern.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Im wesentlichen übernimmt die Versicherung die Arbeitnehmeranteile an den Kosten der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen. Die Veranlagung sowie die Erhebung der Beiträge erfolgt durch die Künstlersozialkasse. Es handelt sich bei der Kasse um eine Einrichtung des Staates, die in die Unfallkasse des Bundes integriert ist. Der Sitz ist Wilhelmshaven.

Der Künstler ist dabei nicht direkt in der Künstlersozialversicherung Mitglied, sondern muss sich eine eigene Krankenkasse suchen, in der er Mitglied wird. Die Versicherung kümmert sich daher nur um die Übernahme der Beiträge.

Die Finanzierung ist komplex
Die Finanzierung der Versicherung ist sehr komplex und bezieht mehrere Stellen ein. Die Leistungen selbst werden zunächst von den Trägern wie die Krankenversicherung erbracht. Grundlage hierfür ist die normale gesetzliche Vorgabe. Daher entspricht die Versicherung gänzlich einer normalen gesetzlichen Versicherung. Der Versicherte übernimmt die Hälfte der normalen Versicherungsbeiträge und hat daher Kosten zu tragen, die mit den normalen Beiträgen der Arbeitnehmer vergleichbar sind. Einen weiteren Teil der Kosten übernimmt der Bund. Er gibt hierfür regelmäßig Zuschüsse, die dann für die Beiträge verwendet werden. Durch diese beiden Bereiche wird allerdings nicht der gesamte Beitrag abgedeckt. Vielmehr müssen Personen die Versicherung mitfinanzieren, die die Leistungen des Künstlers beanspruchen. Sie tragen die restlichen Kosten in Form einer Pauschale. Die Pauschale errechnet sich aus den gesamten Leistungen, die ein Verwerter von einem Künstler erhalten hat und für die er Honorare an den Künstler auszahlte. Die Pauschale ist in Prozent festgelegt, so dass mit steigendem Honorar auch die Abgaben steigen.

Kritikpunkte an der Versicherung
Notwendig ist die Künstlersozialversicherung, da gerade diese Berufsstände relativ geringe Einkünfte erzielen. Daher könnten viele Personen diese Berufe nicht ausüben, wenn sie die Kosten für die Versicherungen alleine tragen müssten. Dies gilt insbesondere für Journalisten und Schriftsteller. Allerdings wird die Versicherung stark kritisiert. Der Bundesverband der Selbstständigen kritisiert, dass durch die Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den Selbstständigen entstehe. Gerade kleine Unternehmen seien von solchen Beiträgen betroffen, erhielten allerdings keine staatliche Unterstützung. Daher sei ihr Überleben gefährdet. Der Bund der Steuerzahler hingegen kritisiert, dass die Überprüfung der Einnahmen sowie die Überprüfung der Abgabepflicht einen hohen bürokratischen Aufwand bedeute, der nicht notwendig sei.