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Die Landwirtschaftliche Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung

Was ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse?
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zudem ein Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. In den Kassen sind Unternehmer versichert, die in der Landwirtschaft tätig sind. Sie werden in den regionalen Kassen pflichtversichert. Landwirte bilden daher innerhalb der selbstständigen Personen eine Ausnahme, da sie laut Gesetz pflichtversichert sein müssen. Die Beurteilung, ab wann eine landwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, wird durch die Größe des Unternehmens bestimmt. Zudem muss die Tätigkeit aus der Bewirtschaftung dieser Flächen bestehen oder eine Aufzucht von Pflanzen erfolgen. Daher sind auch Weinbauunternehmer sowie Gartenbau- und Forstwirtschaftsunternehmen in diesem Begriff erfasst. Nicht erfasst werden hingegen Unternehmer, die eine reine Aufzucht sowie die Mast von Tieren betreiben.


Ehegatten gelten nicht als Landwirte und müssen daher nicht in diesen Kassen versichert werden. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Mitarbeitende Angehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden in der Regel in einer normalen Kasse der GKV versichert. Von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Kasse kann ein Landwirt dann befreit werden, wenn der Erlös aus dem Landwirtschaftlichen Betrieb niedriger ist, als das Entgelt aus einer normalen Arbeitstätigkeit, für die eine Versicherungspflicht besteht. In der Praxis bedeutet dies, dass der Landwirt von der Mitgliedschaft befreit ist, wenn er hauptsächlich einen anderen Beruf ausübt und die Landwirtschaft daher nicht die Haupteinnahmequelle ist.

Beiträge der Kassen
Der Landwirt muss die Beiträge selbst tragen. Die Einstufung erfolgt nach 20 Klassen. Die Einstufung selbst trifft die Kasse selbst anhand von Kriterien, die sie selbst festlegt. Arbeitet ein Angehöriger mit, der über 18 Jahre alt ist, dann beträgt der Beitrag die Hälfte des Arbeitgeberanteils. Dieser ist vom Arbeitgeber zu tragen.

Werden außer den Einnahmen des landwirtschaftlichen Betriebs weitere Einnahmen generiert – wie beispielsweise bei einer selbstständigen Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft – so sind diese bei der Beitragshöhe zu berücksichtigen.

Strukturen und Leistungen
Die Organisation der Landwirtschaftlichen Krankenkassen folgt den normalen Strukturen, die vom Gesetzgeber für die Kassen der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen sind. Daher handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über eine Selbstverwaltung verfügen. Sie sind in einen Spitzenverband integriert.

Die Leistungen der Landwirtschaftlichen Krankenkassen entsprechen den Leistungen, die auch von den gesetzlichen Kassen erbracht werden müssen. Daher ergeben sich keine Unterschiede zu den normalen Kassen. Der Leistungskatalog umfasst daher ambulante, stationäre sowie teilstationäre Untersuchungen und Behandlungen. Zudem umfasst die Leistung der Kassen auch die psychotherapeutische und zahnmedizinische Versorgung.