Die Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
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Keine individuelle Vertragsgestaltung |
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Die verschiedenen Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und können nicht durch individuelle Vereinbarungen ergänzt werden. Zugleich verändert sich auch die Versicherung mit jeder Änderung der gesetzlichen Vorgaben, so dass die zukünftigen Leistungen kaum abgeschätzt werden können.
18 Monate an die Versicherung gebunden
Ein weiterer Nachteil ist dann gegeben, wenn in die Versicherung eingetreten wird. Hier hat der Gesetzgeber eine Frist von 18 Monaten vorgesehen. In dieser Zeit hat der Versicherte nicht die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Der Vertrag kann daher nicht gekündigt werden. Das bedeutet auch, dass der Versicherte keine Möglichkeiten hat, die Versicherung zu wechseln, wenn der Versicherer plötzlich entgegen den Erwartungen einen Zusatzbeitrag erhebt. Auch wenn sich ein weiteres Versicherungsunternehmen als geeigneter erweist – etwa weil die Angebote nachträglich geändert werden – ist ein Wechsel nicht möglich. Für den Versicherten bessere Möglichkeiten können daher nicht erst nach Ablauf der Frist beansprucht werden.
Einschränkung der Arztwahl
Im Gegensatz zur privaten Versicherung kann der Versicherte nur die Leistungen von Vertragsärzten beanspruchen. Diese Ärzte verfügen über einen Vertrag mit den Kassen und rechnen die Leistungen direkt mit diesen ab. Ärzte, die nur privat abrechnen, können daher nur besucht werden, wenn der Patient die Leistungen privat bezahlt und direkt mit dem Arzt abrechnet. Zugleich werden die Kosten für Heilpraktiker oder alternative Therapieformen nicht übernommen. Das bedeutet, dass der Patient keinen Anspruch darauf hat, dass er mit diesen Heilverfahren behandelt wird. Dies gilt auch, wenn die Wirksamkeit im Einzelfall nachgewiesen ist.
Kostennachteile und Nachteile der Zahnbehandlung
Ein wesentlicher Nachteil gegenüber der privaten Versicherung ist bei den genutzten Behandlungsverfahren zu sehen sowie in finanzieller Hinsicht. Zahnbehandlungen werden nicht vollständig übernommen. Die GKV übernimmt ausschließlich die Kosten für die Standardbehandlung. Dies ist gerade bei Füllungen noch immer das Amalgam, das im Verdacht steht, gesundheitliche Schäden zu verursachen. Kunststofffüllungen sind noch nicht im Standard vorhanden. Grundsätzlich werden zwar die Kosten für bessere Behandlungen teilweise ersetzt. Dies aber nur in jener Höhe, die für die Standardbehandlung angefallen wären. Daher sind die Zuzahlungen zum Teil beträchtlich.
Während die private Krankenversicherung die vollständigen Kosten für Arzneimittel sowie andere Therapien übernimmt, ersetzt die GKV nicht die gesamten Kosten. Der Patient muss zuzahlen, so dass hier ein finanzieller Nachteil gegeben ist. Die Zuzahlungen sind nach oben hin begrenzt und betragen zwei Prozent des Jahreseinkommens. Bei chronisch kranken Menschen bewegt sich dieser Satz bei einem Prozent. Fallen diese Kosten allerdings sofort an, dann müssen sie bezahlt werden, was unabhängig von der Höhe der einmaligen Kosten ist.
Nachteile im Ausland
Ein weiterer Nachteil ist im Ausland gegeben. Die Kosten werden hier nur sehr eingeschränkt übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme ist auf die Kosten begrenzt, die im Inland für die Standardbehandlung angefallen wäre. Liegen die Kosten trotz eines gleichen Standards höher, dann muss sie der Versicherte selbst übernehmen.




