Die Ortskrankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Was ist eine Ortskrankenkasse?
Die Ortskrankenkassen gehören zu den Primärkassen und bilden hier zusammen mit den Ersatzkassen die gesetzliche Krankenversicherung. Sie gehörte bereits bei der Einführung des Systems zu den Kassen, in denen die Pflichtversicherung durchgeführt wurde. Rund ein Drittel der Bevölkerung sind in den Ortskrankenkassen versichert. Insgesamt sind zwölf Gesellschaften vertreten, die alle unabhängig voneinander agieren. Einziges gemeinsames Merkmal ist die äußere Erscheinung, die sich auch durch eine gemeinsame Werbung bemerkbar macht. Die Ortskrankenkassen unterliegen in jedem Fall den Landesgesundheitsministerien. Darüber hinaus bestehen sie aus einer Verwaltung, der sich sowohl aus Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern und eigenen Vorständen zusammensetzt, die eine Selbstverwaltung ausüben.
Angebote der Kassen
Die Kassen bieten im Rahmen ihrer Tätigkeit alle Leistungen an, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Grundlage der Vorschriften ist daher das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Zudem bieten sie Leistungen an, die weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Diese Leistungen sind in den meisten Fällen im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge zu finden. Unter diese Leistungen fallen neben den satzungsgemäßen Erstattungen auch Maßnahmen, die der Gesetzgeber in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verankert hat. Die Leistungen werden ohne weitere Gebühren gewährleistet, so dass sie kostenfrei von den Versicherten beansprucht werden können.
Organisation der Kassen
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches X (SGB X) sind die Krankenkassen in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vertreten, die in einem Bundesverband zusammengeschlossen ist. Aufgabe dieses Verbandes ist die Vertretung gegenüber der Politik auf Bundesebene. Zudem ist die Bundesgesellschaft auch für die Vertretung der Interessen gegenüber dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und der Vertragspartner wie Ärzte oder Krankenhäusern verantwortlich. Zugleich entwickelt der Verband Produkte und entwickelt die alten Angebote weiter. Eine besondere Aufgabe übernimmt die Gesellschaft bezüglich der Werbung sowie der Markenbildung. Zudem unterliegt auch die Finanzverwaltung dem Bundesverband.
Um ihre Aufgaben zu erfüllen, entwickelt der Bundesverband auch eine Software für seine Mitglieder und stellt diese bereit. Daher ergeben sich Synergieeffekte, die eine Kostenersparnis bei den jeweiligen Ortskrankenkassen ermöglichen.
Ausgehend von diesen Voraussetzungen sind alle Mitglieder der Gemeinschaft rechtlich selbstständig und können sich frei organisieren, so dass jede Kasse eigene Strukturen aufweist.



