Die Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Was ist die Praxisgebühr? |
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Sie ist ein Bestandteil der Zuzahlungspflicht. Die Praxisgebühr wird allerdings nicht verlangt, wenn der Kostenträger nicht die Krankenkasse ist. Bei Arbeitsunfällen werden die Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen, so dass in diesem Fall keine Gebühr zu entrichten ist.
Wer muss die Gebühr bezahlen und warum gibt es sie?
Zu zahlen ist die Gebühr grundsätzlich nur von Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse. Das bedeutet, dass Beamte, Privatversicherte und andere Personenkreise, die anderweitig versichert sind, die Zuzahlung nicht leisten müssen.
Neben der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen in finanzieller Hinsicht erfüllt die Gebühr weitere Funktionen. Sie soll beispielsweise den Patienten dazu anhalten, vor dem Besuch eines Facharztes zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Zugleich soll sie den Patienten davon abhalten, wegen Bagatellerkrankungen einen Arzt zu besuchen.
Wann ist sie zu entrichten?
Die Praxisgebühr ist im Quartal nur einmalig zu entrichten. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Hausarzt eine Überweisung zu einem weiteren Arzt ausstellt. Hierbei bildet allerdings die Überweisung zu einem Arzt einer andere Behandlungsklasse eine Ausnahme. Sind die Ärzte nicht in der gleichen Behandlungsklasse, dann muss für jeden Mediziner die Praxisgebühr entrichtet werden. Zugleich muss die Gebühr auch dann nochmals gezahlt werden, wenn ein Facharzt aufgesucht wird, obwohl keine Überweisung vorliegt.
Drei verschiedene Klassen können hierbei unterschieden werden. Die erste Variante sind die niedergelassenen Ärzte, wie beispielsweise der Hausarzt oder der Facharzt. Daneben bilden die Zahnärzte eine eigene Klasse sowie die Notdienste.
Die Befreiung von der Praxisgebühr ist unter bestimmten Umständen möglich. Wie auch bei den Zuzahlungen auf Medikamente, muss der Patient höchstens zwei Prozent seines Jahreseinkommens an Zuzahlungen leisten. Chronisch Kranke müssen ein Prozent des Jahresgehalts zuzahlen. Übersteigt die Zuzahlung diesen Prozentsatz, kann der Versicherte einen Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen stellen und muss dann auch die Praxisgebühr nicht mehr entrichten.
Wann entfällt die Gebühr?
Zugleich kann die Erhebung der Gebühren auch unter bestimmten Bedingungen entfallen. Einige Krankenkassen verzichten beispielsweise auf die Erhebung, wenn der Versicherte immer zuerst seinen Hausarzt aufsucht. Hierfür werden von einigen Kassen spezielle Tarife angeboten.
Laut Gesetz muss die Gebühr nicht bezahlt werden, wenn im Quartal nur eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Impfung zum Arztbesuch führte. Daher sind beispielsweise die halbjährlichen zahnärztlichen Untersuchungen befreit wie auch die Schwangerschaftsvorsorge und Ähnliches. Zugleich muss für die Inanspruchnahme von privatärztlichen Leistungen keine Gebühr entrichtet werden. Privatärztliche Leistungen sind all jene Untersuchungen und Behandlungen, die direkt mit dem Patienten abgerechnet werden, weil die Kasse die Kosten nicht übernimmt oder weil der Patient diesen Wunsch äußert.
Der Arzt muss eine Quittung ausstellen
Grundsätzlich muss für die Gebühr immer eine Quittung des Arztes ausgestellt werden. Diese muss auf Verlangen und Nachfrage bei einem Besuch einer weiteren Arztpraxis vorgelegt werden. Die Quittungen sind ein Nachweis über die Zahlungen. Sie können steuerlich geltend gemacht werden, weshalb sie gesammelt werden sollten.




