krankenversicherung.jpgkrankenversicherung2.jpgkrankenversicherung3.jpg

Private Krankenversicherung für Studenten

Wann kann sich ein Student privat versichern?
In der Regel kann eine private Krankenversicherung (PKV) nur von Arbeitnehmern beansprucht werden, die über ein Jahreseinkommen von 49.500 Euro verfügen. Zudem können noch Selbstständige und Freiberufler eine solche Versicherung abschließen. Es gibt allerdings auch für eine spezielle Personengruppe die Möglichkeit, eine solche Versicherung abzuschließen: Studenten.

Neben den normalen Voraussetzungen wird von Studenten zusätzlich verlangt, dass sie in einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Ein Vorteil der Versicherungen ist, dass die Beiträge sehr niedrig sind. Zudem können sie über das normale BAföG bezuschusst werden, so dass die PKV hervorragende Möglichkeiten bietet. Zudem sind die Leistungen der privaten Variante höher als die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen, so dass eine gute gesundheitliche Versorgung sichergestellt ist.

Wann kann in die PKV gewechselt werden?
Studenten möchten häufig von der gesetzlichen Versicherung in die Private wechseln. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten. Das bedeutet, dass der Student innerhalb dieser Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen muss. In der Praxis bedeutet dies, dass der Antrag direkt nach dem Wegfall der Familienversicherung gestellt werden muss. Die Familienversicherung ist jener Teil der gesetzlichen Versicherung, bei dem die Familienmitglieder zu einem einzigen Beitrag versichert sind. Diese Variante tritt dann ein, wenn das Familienmitglied noch zur Schule geht oder wenn es keine versicherungspflichtige Beschäftigung verfolgt. Der Wegfall ist dadurch begründet, dass der Student ab Beginn des Studiums eine eigene Versicherung haben muss, da er dann den Beruf „Student“ hat und somit laut Gesetz versicherungspflichtig wird.
War der Versicherte vorher bereits berufstätig, dann muss der Antrag direkt zu Beginn des Studiums gestellt werden. Die Anträge werden normalerweise problemlos bewilligt. Direkt nach der Bewilligung kann der Versicherte dann eine private Krankenkasse auswählen und einen Vertrag abschließen. Vor der Bewilligung sollte kein Vertrag abgeschlossen werden. Bei einer Ablehnung können verwaltungstechnische Schwierigkeiten auftreten.

 

Vorteile der PKV ...
Der Abschluss einer PKV bringt den Versicherten viele Vorteile. Ein wichtiger Vorteil ist, dass bei einer notwendigen Zahnbehandlung ein weit höherer Zuschuss gezahlt wird, als dies bei der gesetzlichen Kasse möglich ist. Zudem hat der Student die freie Wahl, in welchem Krankenhaus eine Behandlung vorgenommen werden soll. Außerdem entfällt die Praxisgebühr. Die freie Arztwahl ist darüber hinaus bei der PKV in gleicher Weise möglich wie die Vereinbarung der Möglichkeit, einen Heilpraktiker zu nutzen.

... stehen den Nachteilen gegenüber
Den Vorteilen stehen allerdings auch Nachteile gegenüber, die in gleicher Weise gewichtig sein können. Gerade wenn Kinder erwartet werden, ist die PKV keine gute Alternative zur gesetzlichen Variante. Während in der gesetzlichen Kasse die Familienversicherung eintritt, muss in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Daher sind die Beiträge in diesem Fall sehr hoch. Zudem muss bei Abschluss einer privaten Versicherung eine Wartezeit eingehalten werden. Diese kann bis zu acht Monate betragen. Während dieser Zeit werden von der Kasse keinerlei Behandlungskosten übernommen.


Gerade Vorerkrankungen können problematisch werden. Hat ein Student Diabetes oder Asthma, dann verlangen die privaten Versicherer höhere Beiträge oder verweigern den Abschluss eines Vertrags. Die gesetzliche Variante ist verpflichtet, den Studenten auch mit diesen Problemen zu versichern. Die Beiträge dürfen hierbei nicht steigen.

Und nach dem Studium?
Häufig wird das Problem gesehen, dass von der privaten Versicherung nicht mehr in die gesetzliche Kasse gewechselt werden kann. Diese Regel ist bei Abschluss einer Studentenversicherung nicht gegeben. Nach dem Studium kann der Versicherte wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren. Häufig liegt das Einkommen direkt nach dem Studium ohnehin unter der Verdienstgrenze von 49.500 Euro, so dass dann sogar die Pflicht zur Rückkehr besteht. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass wieder in die PKV zurückgekehrt wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.