Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
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Die Grundversorgung ist ständig gewährleistet |
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Daher handelt es sich in jedem Fall um eine gute Versorgung mit ausreichenden Leistungen.
In der GKV sind auch einige Zuzahlungen zu leisten. Allerdings sind diese begrenzt. Übersteigen sie zwei Prozent des jährlichen Einkommens, dann wird für die Zuzahlungen, die diesen Betrag übersteigen, eine Befreiung gewährt. Grundsätzlich wird hierbei alles übernommen, was medizinisch sinnvoll ist. Die gewährten Therapien sowie Heil- und Hilfsmittel sind in einem Leistungskatalog geregelt, der von den Versicherungen zwingend eingehalten werden muss.
Gerade bei schweren Erkrankungen können in der Privaten die Beiträge im nächsten Jahr angehoben werden, wenn die Kosten hoch waren. Dies ist bei der GKV nicht möglich. Die Beiträge bleiben konstant, auch wenn die Behandlungskosten sehr hoch waren und daher für die Kasse eine hohe Belastung darstellten.
Keine Rechnungen, die beglichen werden müssen
Ein wichtiger Vorteil ist, dass der Arzt sowie weitere Therapeuten und Apotheken direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Im Gegensatz zur privaten Versicherung muss der Versicherte daher keinerlei Rechnung begleichen. Zugleich entfällt die Pflicht, die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen. Der Verwaltungsaufwand ist daher geringer als bei der privaten Versicherungsvariante.
Keine überproportionale Steigerung der Beiträge im Alter
Einen großen Vorteil hat die GKV im Alter. Die Beiträge zur privaten Versicherung steigen mit den Jahren ständig an. Daher sind Prämien von bis zu 600 Euro im Alter bei der privaten Versicherung keine Seltenheit. Diese Steigerungen sind bei der gesetzlichen Kasse nicht möglich. Der Gesetzgeber legt die Beiträge fest. Diese bleiben weitgehend konstant. Der Versicherer hat allerdings die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Erhebung berechtigt aber den Versicherten, die Mitgliedschaft außerplanmäßig zu kündigen. Er kann sich dann eine neue und günstige Versicherung suchen. Wartezeiten entfallen, so dass er danach die normalen Leistungen erhält. Bei der Privaten ist dies nicht möglich. Zwar kann der Versicherte einen anderen Anbieter wählen. Dort muss er allerdings die Wartezeit einhalten und erhält in dieser Zeit keine Erstattung von Behandlungskosten. Zugleich muss der Patient bei einem Wechsel zwischen den gesetzlichen Kassen nicht vollständig gesund sein. Chronische Erkrankungen sind daher kein Grund für einen Ausschluss der Versicherung.
Kostenfreie Absicherung weiterer Familienmitglieder
Der größte Vorteil ergibt sich, wenn eine Familie vorhanden ist. Hier bietet die GKV die Familienversicherung an. Das bedeutet, dass nicht jedes Mitglied einzeln versichert werden muss. Daher müssen die einzelnen Personen keine eigenen Gebühren entrichten. Vielmehr werden alle Familienmitglieder zum gleichen Tarif versichert, wie er für eine Person verlangt wird. Eine Einschränkung der Leistungen erfolgt nicht, so dass die Leistungen für die Familienmitglieder identisch mit den Leistungen sind, die dem Hauptversicherten gewährt werden.




