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Die Zusatzversicherungen

Was ist eine Zusatzversicherung?
Die Krankenzusatzversicherung ist keine Versicherung, die einen vollständigen Schutz bietet. Vielmehr wird sie abgeschlossen, um zusätzliche Leistungen oder bessere Leistungen bei einer medizinischen Behandlung zu erhalten. Dies setzt voraus, dass bereits eine Vollversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung vorhanden ist, die einen Teil der Kosten übernimmt. Da die private Krankenversicherung bereits sehr viele Leistungen vollständig übernimmt, wird diese Versicherung häufig im Rahmen einer gesetzlichen Hauptversicherung abgeschlossen. Hier sollen zusätzliche Kosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Kasse nicht getragen wird.
Die zusätzlichen Versicherungsmöglichkeiten sind in verschiedenen Tarifvarianten verfügbar. Daher kann ein Schutz für einzelne Bereiche – wie beispielsweise das Krankenhaustagegeld – bis hin zu einer vollständigen Absicherung erreicht werden, wie sie auch bei der privaten Vollversicherung möglich ist.

Auslandskrankenversicherung
Eine bekannte Form ist die Auslandskrankenversicherung. Sie ist nur im Ausland gültig und deckt daher Untersuchungen und Behandlungen ab, die im Ausland durchgeführt werden. Die Gültigkeit der Versicherung ist hierbei meistens auf einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen begrenzt. Aber auch längere und kürzere Laufzeiten sind möglich. Die Versicherung wird genutzt, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, wenn sich eine Person während des Urlaubs oder einer Geschäftsreise im Ausland aufhält. Hier bietet die gesetzliche Kasse nur wenig Schutz und Möglichkeiten. Bei Vorliegen einer privaten Versicherung ist diese Variante nicht notwendig, da die Policen in der Regel eine Auslandsabsicherung beinhalten.

Die Beiträge dieser Versicherung werden nur für diesen Zeitraum berechnet. In den meisten Fällen ist er vor dem Auslandsaufenthalt zu entrichten. Wartezeiten, wie sie beim Abschluss einer Vollversicherung üblich sind, entfallen.

Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
Neben dieser Variante ist auch eine einzelne Versicherung für das Krankenhaustagegeld üblich. Hierbei wird für jeden Tag, den eine Person im Krankenhaus verbringt, ein fester Geldbetrag ausgezahlt. Dies ist unabhängig von der Erkrankung oder dem Zweck des Aufenthalts. Die Gelder werden individuell berechnet. Sie richten sich nicht nach der tatsächlichen Höhe der Einkünfte des Versicherungsnehmers. Daher wird jene Summe ausgezahlt, die vertraglich vereinbart wurde. Die Versicherung steht im Gegensatz zum Krankentagegeld. Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die im Krankheitsfall anfallen. Sie sind unabhängig davon, ob der Patient in einem Krankenhaus untergebracht war, oder ob er sich in der eigenen Wohnung aufhielt. Die Versicherung tritt in der Regel dann ein, wenn die Krankheitsdauer eine vertraglich festgelegte Zeitspanne anhält.

Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist für Behandlungen vorhanden, die bei Zahnärzten oder Kieferchirurgen durchgeführt werden. Übernommen werden jene Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht gezahlt werden. Dies ist unabhängig davon, welche Behandlung beansprucht wird. Daher ist es möglich, dass nicht die Standardbehandlung, sondern eine weit hochwertigere Behandlung durchgeführt wird. Daher können Amalgamfüllungen vermieden werden. Anstelle der herkömmlichen Brücken können Implantate verwendet werden und noch vieles mehr. Daher ist diese Versicherung dann ein Schutz, wenn durch eine Zahnbehandlung hohe Kosten anfallen könnten.

Modalitäten wie bei der privaten Krankenvollversicherung
Daneben haben sich noch weitere Zusatzversicherungen etabliert. Einige Varianten erlauben die Aufstockung der medizinischen Leistungen bis hin zum Niveau einer privaten Vollversicherung. Grundsätzlich unterliegen diese Versicherungen ähnlichen Voraussetzungen, wie sie auch beim Abschluss einer privaten Versicherung akzeptiert werden müssen. Daher erfolgt im Vorfeld die Prüfung der Gesundheit anhand eines Fragebogens. Zugleich werden Risikofaktoren und Vorerkrankungen abgefragt. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht und die Versicherung daher nicht zahlt. Die Beiträge werden ebenfalls aufgrund des Risikos berechnet.

Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet wird von der Versicherung jener Anteil, der von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen wird. Der Versicherte muss – wie jeder Privatversicherte – zunächst die Kosten vorstrecken. Danach wird die Rechnung bei der Kasse eingereicht, die dann die Kosten erstattet. Um Probleme zu vermeiden, sollte der Versicherte vor der Behandlung nach Möglichkeit einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der dann von der Kasse genehmigt wird. Dadurch werden verschiedene Probleme vermieden, die dann zu Nichtzahlung der Kosten führen können.